
Unternehmen
Corporate und Compliance Center
Regeln, Zuständigkeiten und Meldewege an einer Stelle. Damit niemand suchen muss, wenn es darauf ankommt.

Themenfeld Verhalten
Wie wir uns gegenüber Gästen verhalten
Umgang mit Gästen, Diskretion und mit Informationen, die im Fahrzeug fallen.
- Diskretion
- Vertraulichkeit
- Zuwendungen und Fundsachen
Was im Fahrzeug gesagt wird, bleibt dort. Wir nennen keine Namen, keine Ziele und keine Zeiten, auch nicht als Referenz, und wir sprechen über Fahrgäste grundsätzlich nicht. Unsere Chauffeure sind auf Vertraulichkeit verpflichtet. Auf Wunsch legen wir Führungszeugnisse vor und unterzeichnen vor dem Einsatz eine Vertraulichkeitsvereinbarung.
Zu diesem Themenfeld gehören auch Fragen, die selten gestellt werden, bis sie sich stellen: die Annahme von Zuwendungen und der Umgang mit Fundsachen. Benötigen Sie dazu für Ihre eigene Compliance eine Auskunft, etwa vor einer Rahmenvereinbarung, sprechen Sie uns an.

Themenfeld Daten
Welche Daten wir brauchen und wer sie sieht
Wir erheben, was für die Fahrt nötig ist, und geben keine Daten an Dritte weiter, die nicht an der Leistung beteiligt sind.
- Buchungsdaten
- Weitergabe
- Datenschutzerklärung
Für eine Fahrt brauchen wir Strecke, Zeitpunkt und Kontaktdaten, je nach Anlass auch die Flugnummer, den Text für das Namensschild, die Namen der Fahrgäste je Fahrzeug, die gewünschte Sprache und Hinweise zu besonderem Gepäck. Bei Fahrten zur Behandlung fragen wir nicht nach Diagnosen.
Welche Daten im Einzelnen erhoben werden, wie lange sie gespeichert bleiben und wer sie sieht, regelt unsere Datenschutzerklärung. Anfragen bleiben im Haus.

Themenfeld Partner und Unteraufträge
Wann wir Partner einsetzen
Wir setzen nur ein, wofür wir selbst geradestehen können, und Ihr Ansprechpartner bleiben wir.
- Eigener Fuhrpark
- Partnerfahrzeuge desselben Standards
- Ein Ansprechpartner
Grundsätzlich fahren wir mit eigenen Fahrzeugen, die auf die Xceed Concierge Services GmbH zugelassen sind, und mit eigenen Chauffeuren. Für größere Gruppen und Kolonnen, die über unseren Fuhrpark hinausgehen, ergänzen wir den Bestand um geprüfte Partnerfahrzeuge desselben Standards. Bei Veranstaltungen wählen, beauftragen und koordinieren wir die beteiligten Dienstleister.
In beiden Fällen bleibt die Verantwortung bei uns. Sie haben eine Ansprechperson für den gesamten Ablauf und müssen sich nicht mit mehreren Häusern abstimmen.

Themenfeld Prüfung
Was von außen geprüft und genehmigt ist
Externe Prüfung durch das Audit der Bundesverbraucherhilfe und die Aufnahme in deren Vertrauensregister.
- Vertrauensregister
- Genehmigung nach PBefG
- Fahrzeugzustand
Xceed hat das Audit der Bundesverbraucherhilfe bestanden und ist in deren Vertrauensregister aufgenommen. Was eine Listung aussagt und was nicht, erläutern wir auf einer eigenen Seite. Einzelheiten zum Prüfumfang erteilt die Bundesverbraucherhilfe selbst.
Unabhängig davon erfolgt die Beförderung im Verkehr mit Mietwagen nach § 49 Absatz 4 des Personenbeförderungsgesetzes, zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt München. Unsere Fahrzeuge werden nach Herstellervorgabe gewartet, die Hauptuntersuchung erfolgt fristgerecht.
Zuständigkeiten
Wer wofür erreichbar ist
Klar getrennte Zuständigkeiten, kurze Wege. Entscheidungen fallen ohne Gremienweg.
- Gesamtverantwortung
- Diana Dietl, geschäftsführende Gesellschafterin, alleinvertretungsberechtigt
- Standards und Governance
- Ricardo Dietl, Director of Protocol
- Operative Ausführung
- Michail Tsaprazis, Chief Operating Officer, verantwortlich für Fuhrpark, Einsatzplanung und Fahrtkoordination
- Hinweise und Beschwerden
- Über den Kontaktweg, mit dem Betreff Hinweis. Eingang wird bestätigt.
- Allgemeine Anfragen
- connect@xceed-concierge.com, Antwort in der Regel noch am selben Werktag
- Reservierung
- reservations@xceed-concierge.com
- Telefon
- +49 151 70523280
Hinweise und Beschwerden
Etwas zu melden?
Hinweise auf Fehlverhalten, unsauberes Vorgehen oder einen Vorfall nehmen wir ernst und bearbeiten sie vertraulich. Das gilt für die Beschwerde über eine einzelne Fahrt ebenso wie für eine Beobachtung, die über den Einzelfall hinausgeht. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung und eine Antwort.
Was Ihre Meldung enthalten sollte
Nutzen Sie den Kontaktweg und setzen Sie den Betreff Hinweis. Je konkreter Sie beschreiben, was geschehen ist, desto schneller können wir es klären: Datum und Uhrzeit, Strecke, sofern vorhanden die Buchungsnummer, und was aus Ihrer Sicht nicht gestimmt hat.
Wenn wir uns nicht einigen
Verbraucherinnen und Verbraucher können eine Schlichtung in Anspruch nehmen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir bereit. Zuständig ist das Zentrum für Schlichtung e.V. in Kehl am Rhein.
Rahmen
Rechtliche Angaben im Überblick
Auszug aus dem Impressum. Maßgeblich ist das Impressum in seiner jeweils aktuellen Fassung.
- Firma
- Xceed Concierge Services GmbH
- Sitz
- Businesscenter Humboldtpark, Max-Planck-Straße 4, 85609 Aschheim bei München
- Registereintrag
- Handelsregister B des Amtsgerichts München, HRB 298104
- Vertretung
- Diana Dietl, geschäftsführende Gesellschafterin
- Genehmigung
- Verkehr mit Mietwagen nach § 49 Absatz 4 Personenbeförderungsgesetz
- Genehmigungsbehörde
- Landratsamt München, Mariahilfplatz 17, 81541 München
- Verbraucherschlichtung
- Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein
- Kontaktstelle Digital Services Act
- Die Kontaktdaten des Impressums, Kommunikation in deutscher Sprache
Rechtliches
Die verbindlichen Texte
- ImpressumAnbieterkennzeichnung, Registereintrag, Genehmigung und Verbraucherstreitbeilegung.
- DatenschutzerklärungWelche Daten wir erheben, wie lange wir sie speichern und wer sie sieht.
- Allgemeine GeschäftsbedingungenDie Vertragsbedingungen für Buchungen und Fahrten.
- VertrauensregisterWas die Listung bei der Bundesverbraucherhilfe aussagt und was nicht.
Häufige Fragen
Fragen zu Compliance und Rahmen
Wer trägt bei Xceed die Verantwortung?
Die Gesamtverantwortung liegt bei Diana Dietl als geschäftsführender Gesellschafterin. Die Standards der Gruppe verantwortet Ricardo Dietl als Director of Protocol, die operative Ausführung Michail Tsaprazis als Chief Operating Officer.
Welche Genehmigung hat Xceed für die Personenbeförderung?
Die Beförderung erfolgt im Verkehr mit Mietwagen nach § 49 Absatz 4 des Personenbeförderungsgesetzes. Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt München.
Setzen Sie Subunternehmer ein?
Grundsätzlich fahren wir mit eigenen Fahrzeugen und eigenen Chauffeuren. Für größere Gruppen und Kolonnen ergänzen wir den Bestand um geprüfte Partnerfahrzeuge desselben Standards. Ihr Ansprechpartner bleiben wir.
Wie melde ich eine Beschwerde oder einen Vorfall?
Über den Kontaktweg mit dem Betreff Hinweis. Wir bestätigen den Eingang, bearbeiten Ihren Hinweis vertraulich und antworten Ihnen.
Können Chauffeure eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen?
Ja. Auf Wunsch unterzeichnen sie vor dem Einsatz eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Führungszeugnisse legen wir auf Wunsch vor.
Geben Sie Daten an Dritte weiter?
Nur an Beteiligte der Leistung. Einzelheiten zu Erhebung, Speicherdauer und Zugriff regelt unsere Datenschutzerklärung.
Ist Xceed extern geprüft?
Ja. Xceed hat das Audit der Bundesverbraucherhilfe bestanden und ist in deren Vertrauensregister aufgenommen.
Gibt es eine Schlichtungsstelle für Verbraucher?
Ja. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bereit. Zuständig ist das Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein.


Hinweis senden
Ob Beschwerde, Beobachtung oder eine Frage für Ihre eigene Compliance: Schreiben Sie uns mit dem Betreff Hinweis. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung und eine Antwort.





















